1. Nachweis einer Immobilie und Maklervertrag
Bereits durch Bekanntgabe von Immobilienangaben an den Kauf- oder Mietinteressenten, gelten diese Immobilienangebote als durch uns nachgewiesen. Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten die nachgewiesene Immobilie bereits bekannt sein, so ist er verpflichtet, binnen 7 Werktagen uns gegenüber mit entsprechendem Nachweis schriftlich Widerspruch einzulegen. Durch den Nachweis der Immobilie oder aber auch durch schlüssiges, konkludentes Handeln des Kauf- oder Mietinteressenten kommt bereits grundsächlich durch Angebot und Nachfrage ein Maklervertrag zustande. Sämtliche Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe von Objektdaten an Dritte ein Hauptvertrag zustande, so ist der Kauf- oder Mietinteressent, welcher die Objektdaten ungerechtfertigter Weise an Dritte weiter gegeben hat, verpflichtet, der Fa. Grundstücke – Rhein-Main, Anne Thormann ( als Nachweismakler ), Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Gesamtprovision zu zahlen.
2. Provision
Eine Provision gilt als verdient, wenn durch unsere Vermittlung oder schon Aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zu Stande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist nach Rechnungserhalt sofort fällig und zahlbar. Durch eventuelle spätere Aufhebung des Kaufvertrges ( Hauptvertrag ) bleibt der verdiente Provisionsanspruch unberührt.
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Haus- und Grundbesitz, sowie Teileigentum, beträgt die Courtage 5,95 % vom Kaufpreis inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer.
Der Fa. Grundstücke – Rhein-Main, Anne Thormann ist es gestattet auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
3. Gewährleistung
Alle Angaben und Mitteilungen erfolgen gemäß den Angaben des jeweiligen Eigentümers der Immobilie oder Liegenschaft. Insbesondere Angaben zur Größe, Beschaffenheit, Nutzung und Baurechtmäßigkeit der angebotenen Immobilie beruhen auf Informationen und Angaben des Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von grob vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen. Weitere oder anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Haftungsansprüche
Fa. Grundstücke – Rhein-Main, Anne Thormann, haftet nicht für Erfüllung von Kaufverträgen. Für wirtschaftliche Schäden aus Nichterfüllung eines Kaufvertrages kann die Fa. Grundstücke-Rhein-Main, Anne Thormann, nicht in Regress genommen werden. Fa. Grundstücke-Rhein-Main, Anne Thormann, ist nur als reiner Vermittlungsmaklerin tätig.
5. Datenschutz
Fa. Grundstücke – Rhein-Main, Anne Thormann, behandelt alle zugehenden Informationen vertraulich. Datenschutzbedingungen werden, soweit von uns möglich, im vollen Umfang eingehalten.
6. Annahme
Mit Rückfrage auf eines unserer Angebote erklärt sich der Kaufinteressent mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein und nimmt diese an.Durch Auftragserteilung erklärt sich der Verkäufer eines Grundstücks gleichfalls mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein und nimmt diese an.
7. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Rechtslücken.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.